Bei der Vorstandswahl im Rahmen der Generalversammlung am 26.01.2024 wurde die bis dahin amtierende Vorstandschaft im Amt bestätigt.
Funktion | Name | Adresse | Telefon/Fax/email |
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1. Schützenmeister | Walter Raith | Kapellenberg 3b 86926 Penzing |
Tel: 08191-9695311 email: elektronische Post für'n 1. Vorstand |
2. Schützenmeister | Joachim Kolb | Georg-Alber-Str. 3 86529 Schrobenhausen |
Tel: 0151-50650489 email: elektronische Post für'n 2. Vorstand |
Schriftführer | Dominik Süßenbach | Oberfeldstr. 5 82110 Germering |
Tel.: 0176-83469478 email: elektronische Post für'n Schriftführer |
Schatzmeister | Joachim Kolb | Georg-Alber-Str. 3 86529 Schrobenhausen |
Tel: 0151-50650489 email: elektronische Post für'n Schatzmeister |
Sportleiter | Christian Schiller | Salzstr. 22 82110 Germering |
Tel.: 089/8419743 email: elektronische Post für'n Sportleiter |
Jugendleiter | Monika Schiller | Salzstr. 22 82110 Germering |
Tel.: 089/8419743 email: elektronische Post für'n Jugendleiter |
Bitte bei den email-Adressen den Teil 'BEI' per Hand durch den Klammeraffen('@') ersetzen. Das verringert die spam-Zahl durch automatische Adress-Scanner erheblich.
Unsere Vorstandschaft:
Christian Schiller (Sportleiter),
Walter Raith (1. Vorstand),
Joachim Kolb (2. Vorstand und Kassier),
Dominik Süßenbach (Schriftführer),
nicht auf dem Bild: Monika Schiller (Jugendleiterin)
Beim Vereinsausschuss gab es bei den Wahlen am 26.01.2024 ein paar personelle Veränderungen.
Bild folgt noch
Der Vereinsausschuss:Schützenverein Gemütlichkeit Unterpfaffenhofen e.V.
(BSSB-Nr: 413047)
Bertha-von-Suttner-Str. 1
82110 Germering-Unterpfaffenhofen
Tel.: 089/8402671 (Nur während der Trainingszeiten)
email:
Post für'n Schützenverein
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Anfahrt: Am einfachsten folgt man in Germering der Beschilderung zum Freibad/Polarium. Unser Schützenheim befindet sich am anderen Ende der Strasse, an der sich das Freibad befindet.
Die genaueLage:
48°6'54" nördliche Breite
11°21'22" östliche Länge
Jeden Dienstag und Freitag ab 19:00 bis ca. 21:00 Uhr (Ende Scheibenausgabe).
Donnerstags findet von 18:30 bis 20:00 Uhr ein spezielles (Anfänger-)Jugendtraining für Luftgewehr und Luftpistole unter Anleitung und Betreuung durch unsere Trainer und Übungsleiter statt. Während der Schulferien oder wenn donnerstags ein Feiertag ist, findet dieses Training nicht statt.
Das Donnerstagstraining findet zur Zeit nur nach vorheriger, rechtzeitiger und verbindlicher Anmeldung (bei Christian oder Monika Schiller (s.u.)) statt.
Kein Training im August und Ende Dezember (über Weihnachten)
Kein Training, wenn Dienstag oder Freitag ein Feiertag (z.B. Karfreitag) ist.
Weitere Ausnahmen siehe Standaufsichtsplan.
Ausbildung/Funktion | Name | Telefon/Fax/email |
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C-Trainer (Leistungssport) für Gewehr, Vereinssportleiter Nationaler Kampfrichter (B) für Gewehr und Pistole |
Christian Schiller | Tel.: 089/8419743 email: Post für'n Gewehrtrainer |
B-Trainer (Leistungssport) für Pistole Vereinsjugendleiterin Nationale Kampfrichterin (B) für Gewehr und Pistole |
Monika Schiller | Tel: 089/8419743 email: Post für'd Pistolentrainerin |
Vereinsübungsleiter (VÜL), Schwerpunkt Gewehr |
Carolin Hesse | email: Post für'd Vereinsübungsleiterin |
Funktion | Name | Telefon/Fax/email |
---|---|---|
Schussmeisterin Böllergruppe | Carmen Sturz | Tel.: 08142-53178 email: Post für'd Böllerchefin |
Alle Angaben sind ohne Gewähr, die aktuell gültigen Beträge können beim Vereinskassier nachgefragt werden.
Hier gibt's den Aufnahmeantrag zum Runterladen
Stand August 2023.
50.- € | ||
25.- € | ||
12.- € | ||
61.- € | ||
angehörige von Mitgliedern: |
41.- € |
Kinder und Jugendliche sind von der Aufnahmegebühr befreit.
Maßgeblich für die Beitragsberechnung ist das Geburtsjahr und nicht das genaue Datum.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft
ist jederzeit bis spätestens 6 Wochen vor Ende des Geschäftsjahres möglich,
wird aber in jedem Fall erst zum Ende des laufenden Geschäftsjahres wirksam.
Aufnahmegebühren und Beiträge werden bei vorzeitigem Ende der Mitgliedschaft nicht zurückgezahlt.
Auch nicht anteilig!
Der Vereinsbeitrag wird zu Beginn des Jahres per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Eintritt
während des Jahres sofort, am Jahresende oder zu Beginn des nächsten Jahres.
Der Betrag wird für jeweils ein ganzes Kalenderjahr erhoben. Bei Eintritt
während des Jahres muss trotzdem ein voller Jahresbeitrag entrichtet
werden.
Stand: Januar 2018
Zusätzlich zum Vereinsbeitrag wird von allen aktiven Schützen ein Schießgeld erhoben. Damit ist die Benutzung der Schießanlage, das Verbrauchsmaterial (Scheiben) sowie die Preise für das Jahrespreisschießen (außer GK) abgegolten. Das Schießgeld ist jeweils nach geschossenen Disziplinen gestaffelt und wird nachträglich (am Ende des laufenden oder zu Beginn des neuen Jahres) eingezogen.
Das Schießgeld beträgt pro Jahr (außer Gastschützen):
18.-€ | ||
35.-€ | ||
33.-€ | ||
33.-€ | ||
50.-€ | ||
50.-€ | ||
80.-€ | ||
30.-€ | ||
5.-€ | ||
3.-€ | ||
50ct | ||
7.-€ | ||
10.-€ |
Wer sich für die Aufnahme in unseren Verein interessiert, muss zuerst regelmäßig (und einigermaßen häufig, also nicht nur 1x im Jahr) als Gastschütze am Training teilnehmen und dafür jedesmal die Gastschützengebühr entrichten. Abhängig davon, ob es sich um einen Neuling oder einen bereits erfahrenen Schützen handelt, muss beim Schießen ein erfahrener Schütze (im Idealfall einer unserer Trainer) dabei sein, um ihn/sie in der Handhabung des Sportgeräts (der Waffe) zu unterweisen, zu unterstützen und natürlich auch zu überwachen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Anfänger dürfen grundsätzlich erst einmal nur mit Luftdruckwaffen (Luftgewehr/Luftpistole) schießen. Erst wenn sichergestellt ist, dass sie mit der Handhabung ausreichend gut genug vertraut sind und auch ein entsprechendes "Treffkönnen", vorhanden ist, kann unter Aufsicht und unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Altersgrenzen (z.B. Großkaliber erst ab 18 Jahre) das Schießen mit Feuerwaffen erlaubt werden.
Wenn der Bewerber/Interessent lange genug als Gastschütze teilgenommen hat (Richtwert ca. 1/4 Jahr), kann er einen Aufnahmeantrag ausfüllen und bei einem Vorstandsmitglied abgeben. Dieser Antrag wird dann bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt. Der Antrag kann dann positiv, negativ oder auch abwartend beschieden werden. Das Ergebnis wird dem Bewerber schriftlich oder mündlich mitgeteilt.
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zum Ende des Kalenderjahres möglich. Der Austritt ist einem Vorstandsmitglied spätestens 6 Wochen vor Ende des laufenden Kalenderjahres schriftlich oder per Email anzuzeigen. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht (auch nicht anteilig) erstattet. Eventuell noch offene Forderungen des Vereins (z.B. Schießgeld für das laufende Jahr) müssen beglichen werden.